Dürfen Jugendliche mit Handbandsägen arbeiten?
Nach § 22 des Änderungsgesetzes vom 24.2.1997 zum Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können.
Dazu zählen Arbeiten an
Sägemaschinen jeder Art, ausgenommen Dekupier- und Handstichsägen
Hobel- und Fräsmaschinen jeder Art
Furnierpaketschneidemaschinen
Hack- und Spaltmaschinen
Zu den genannten Maschinen zählen auch mehrstufige Maschinen mit Bearbeitungseinheiten der aufgeführten Maschinenarten.
Weiterhin zählt auch das Arbeiten mit Handmaschinen dazu, z.B.
Handkreissägemaschinen
Handoberfräsmaschinen
Formfedernutfräsmaschinen
Handhobelmaschinen
Handkettensägemaschinen
Handbandsägemaschinen
Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Quelle:
http://www.handbandsaege.de/handbandsaege-ausbildung/#Duerfen_Jugendliche_mit_Handbandsaegenarbeiten