Für Gewerbebetriebe existieren ganz deutliche Spezialvorschriften, die man dem HGB (Handelsgesetzbuch) entnehmen kann. Ein Kleinunternehmer muss sich laut kleingewerbe.de nicht an diese Spezialvorschriften halten. Das erspart ihm bereits eine Menge Ärger und Mühen. Bereits die Pflicht, das Kleingewerbe in Handelsregister einzutragen, entfällt.
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